Nutzungsbedingungen / AGB

– Bitte ausgedruckt und unterschrieben bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn an die Hebammenpraxis zurücksenden –

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat- Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Für den Kurs ist einmalig eine Anmeldegebühr in Höhe von 20€ an die Hebamme zu entrichten. Bitte bringen Sie diese am ersten Kurstag in Bar mit.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung.

Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden.

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Ort, Datum

 

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Unterschrift der Teilnehmerin

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebammen.
Terminverlegung: Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, können sie
gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werden sie so schnell wie möglich Bescheid
geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebammen haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für
die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wir, entsteht zu diesem ein selbstständiges
Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie
auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von den Hebammen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu
insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt
lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammen
erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche
Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Hebammen unterliegen auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der
Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden die Hebammen jedoch mit diesen Personen
austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere
wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen
gegenüber, sei es durch die Hebammen unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe
Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei
es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe
Abrechnungsstelle.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebammen an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu
bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der
Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten
großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Hebammen arbeiten im Team. Die Patientin wird von allen Praxis-Hebammen zugleich betreut. In Urlaubszeiten
vertreten sich die Hebammen gegenseitig, so dass immer eine Betreuung der Patientin gewährleistet ist.

 

Allgemeine Datenschutzerklärung für Hebammen:

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit die für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen regelmäßig der Fall ist:

Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin durch eine externe Abrechnungsstelle.

Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

In Zeiten von Vertretungen erfolgt die Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an die vertretende Hebamme.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst solange gespeichert bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferne besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: +49 511 120-4500
Telefax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de